Reklamationsordnung

REKLAMATIONSORDNUNG
des Online-Shops Jawamarkt.cz
im Folgenden nur "Verkäufer"

Die Reklamationsordnung besteht aus folgenden Bestimmungen

  1. Hauptbestimmungen

Diese Reklamationsordnung regelt Umfang, Bedingungen sowie Art und Weise der Geltendmachung von Rechten aus der Mängelhaftung (im Folgenden nur "Mängelrügen") für Waren, die in zivilrechtlichen Beziehungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verkauft wurden.

Die Reklamationsordnung ist untrennbarer Bestandteil des Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Käufer.
Die Reklamationsordnung gilt für alle Verkaufspunkte des Verkäufers, ob nun im Sitz des Unternehmens oder bei Verkauf auf Bestellung (im Folgenden nur "Versandverkauf").

Beleg über den Warenverkauf
Beim Verkauf der Ware erhält der Käufer zur verkauften Ware einen Steuerbeleg oder eine Rechnung.

  1. Inhalt der Garantie
    Garantie
    Der Verkäufer haftet für Mängel, die die Ware bei ihrer Übernahme durch den Käufer hat, sowie für Mängel, die nach Übernahme der Ware durch den Käufer innerhalb der Garantiefrist auftreten.

Dauer der Garantiefrist

Wird die Garantiefrist nicht auf den Verkaufsbelegen zur Ware angegeben, beträgt die Garantiefrist 24 Monate. Die Garantiefrist beginnt ab dem Tag der Warenübernahme durch den Käufer zu laufen.
Rechte aus der Garantie
Handelt es sich um einen Mangel, der nicht beseitigt werden kann und wünscht der Kunde keinen Austausch des Produkts, so hat der Kunde ein Recht auf angemessenen Preisnachlass oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Garantie bezieht sich auf Materialfehler, Funktionsmängel oder bei der Herstellung entstandene Mängel.
Der Verkäufer ist nur verpflichtet, seine sich aus der Garantie ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen, wenn der Käufer nicht in Verzug mit der Bezahlung des Kaufpreises für die Ware ist.
Die Garantie gilt nur für den auf den Belegen über den Warenverkauf genannten Käufer, sie kann nicht an Dritte abgetreten werden.

  1. Ort sowie Art und Weise derGeltendmachung der Mängelrüge
    Senden Sie die reklamierte Ware mit einer üblichen Transportgesellschaft an die Anschrift des Firmensitzes. Wenn Sie die Mängelrüge per Nachnahme senden, wird sie nicht angenommen! Achtug! - Motoren geht nicht per Post schicken. Darum ist einzige möglichkeit Motor/en personlich bringen und wieder personlich abholen.
    Bei Geltendmachung einer Mängelrüge sind die Verkaufsbelege vorzulegen. Ferner ist die komplette reklamierte Ware vorzulegen. Der Käufer ist verpflichtet anzugeben, um welchen Mangel es sich handelt und wie sich der Mangel auswirkt.
  2. Bedingungen für die Gelderstattung wegen Unzufriedenheit mit dem Produkt:
    - die Ware muss komplett, unbenutzt und unbeschädigt sowie zum Weiterverkauf geeignet sein
    - die Sendung ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Erhalt zurückzusenden
    - in der zurückgegebenen Sendung muss eine Kopie unseres Steuerbelegs beigefügt sein
    - die Sendung muss Ihre Stellungnahme zum Grund des Rücktritts vom Vertrag enthalten
    - wir erstatten Geld nur für die Ware, nicht jedoch für das von Ihnen bezahlte Rückporto
    - den erstatteten Betrag erhalten Sie auf Ihr Bankkonto oder persönlich (je nach Art des Verkaufs)
  3. Reklamationsfristen
    Die Mängelrüge muss einschließlich der Beseitigung des Mangels ohne unnötigen Verzug erledigt werden, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab der geltenden Mängelrüge, sofern sich der Verkäufer nicht mit dem Verbraucher über eine längere Frist einigt (§ 19 Abs. 3 Verbraucherschutzgesetz).
  4. Der Garantieanspruch erlischt in folgenden Fällen:
    - wenn bei der reklamierten Ware am Tag der Übernahme zur Instandsetzung die Garantiefrist abgelaufen ist
    - mit Beschädigung der Ware beim Transport (diese Schäden sind direkt mit dem Frachtführer zu behandeln)
    - bei begründetem Verdacht, dass der Mangel durch verschuldete Beschädigung durch den Benutzer, unsachgemäße Installation oder unsachgemäßen Umgang entstanden ist.

 

FORMULAR FÜR WARENREKLAMATION